Bauherrenhaftpflicht

Als Bauherr unterliegen Sie einer ganzen Reihe gesetzlicher Pflichten. So ist ein Bauherr beispielsweise verpflichtet, die Verkehrssicherung seiner Baustelle zu gewährleisten. Ist etwa ein Bauplatz schlecht beschildert oder nicht ausreichend beleuchtet, kann der Bauherr dafür in die Haftung genommen werden. Dies gilt auch dann, wenn er die Verkehrssicherungspflichten an den Bauleiter oder ein Bauunternehmen delegiert, denn für die Überwachung dieser Personen und Unternehmen haftet der Bauherr weiterhin.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie wirkungsvoll vor Ansprüchen, die aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen. Das Bauherrenrisiko ist zwar in der Regel bereits in der Privathaftpflichtversicherung sowie in der Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten. Allerdings sind diese bei den meisten Versicherungsgesellschaften nur bis zu einer festgesetzten Bausumme mitversichert. Höhere Bausummen erfordern daher den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Die FVB ermittelt gerne den Versicherungsschutz Ihrer bestehenden Policen und findet für Sie eine bedarfsorientierte Lösung.

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Walter Lütke

Unabhängiger Versicherungsmakler
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