Betriebsschließungsversicherung

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Sonderform. Sie versichert durch eine Tagesentschädigung Betriebe der Lebensmittelherstellung oder -verarbeitung im Falle einer behördlich angeordneten Schließung, beispielsweise zur Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen, Entseuchungen oder der Entsorgung und Wiederbeschaffung von Waren.

Versichert sind hierbei:

  • Schäden durch behördliche Schließung zur Verhinderung der Seuchenverbreitung, entgangener Gewinn, Wiedereröffnungskosten
  • Schäden durch von Behörden angeordnete Desinfektion des Betriebes, Kosten für Desinfektion
  • Schäden an Waren durch Entseuchung oder Vernichtung, Kosten der Entseuchung
  • Lohn- und Gehaltszahlungen für beschäftigte Personen, denen wegen Ansteckungsgefahr eine Ausübung der Tätigkeit untersagt wird
  • Kosten für Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen gem. Bundes-Seuchengesetz

Ihr Kontakt

Walter Lütke

Unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: 07459 / 9 49 99 31
Mobil: 0175 / 1 85 67 28
wa.luetke@fvb.de

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